Präventionskonzept

KIDS IN MOTION – JUGEND IN BEWEGUNG

Ein Gesundheitsförderungsprojekt für Kinder & Jugendliche – Körperliches, psychisches und soziales Wohlbefinden fördern

COVID-19-Präventionskonzept gem. § 14 (4) April 2021

Organisation Ballettschule Covalec & MOVE-Covalec

Kindern und Jugendlichen die Faszination des gefühlvollen ausdrucksvollen Tanzes vermitteln und dabei den gesundheitlichen und körperlichen Aspekt einbeziehen. Unter Berücksichtigung wichtiger pädagogischer Aspekte wird die körperliche und geistige Entwicklung der Kinder und Jugendlichen gefördert.

  • besseren Zugang zu den eigenen Gefühlen finden
  • Selbstbewusstsein und soziale Kompetenz steigern
  • Fantasie und Kreativität fördern
  • Kondition, Konzentration sowie Koordination steigern
  • Respekt, Disziplin, Toleranz und Teamgeist
  • Wissen über Gesundheit aufbauen

Kontakt
Ballettschule Covalec & MOVE-Covalec
office@covalec.at

MMag.a Beatrice-Maria Covalec-Simbürger

0699/19058004

Anna-Maria Covalec-Wurzer, BA

0699/15064870

Natalie-Maria Covalec

0699/15049422

1. Maßnahmen zur Schulung der Betreuerinnen und Betreuer

  • Die Betreuungspersonen haben den Leitfaden für außerschulische Jugenderziehung
    und Jugendarbeit und das Präventionskonzept der Ballettschule Covalec & MOVE-Covalec aufmerksam gelesen und die Inhalte wurden im Team besprochen.
  • Volljährige Betreuungspersonen müssen spätestens alle sieben Tage ein negatives
    Ergebnis eines Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 bzw. eines molekularbiologischen Tests
    auf SARS-CoV-2 dem Veranstalter vorlegen, oder sie müssen bei Kontakt mit
    Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine FFP2-Maske
    tragen.
  • Einem Nachweis über ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 sind eine ärztliche
    Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung
    erfolgte und zu diesem Zeitpunkt aktuell abgelaufene Infektion, ein Nachweis über
    neutralisierende Antikörper für einen Zeitraum von drei Monaten, ein Nachweis nach
    § 4 Abs. 18 EpiG oder ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten
    sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich an COVID-19 erkrankte
    Person ausgestellt wurde, gleichzuhalten.

2. Spezifische Hygienemaßnahmen

  • Kontaktflächen und verwendete Materialien werden regelmäßig gereinigt und
    desinfiziert.
  • Der Raum wird nach jeder Einheit gelüftet.
  • Jede TeilnehmerIn hat vor dem Betreten des Saals die Hände zu desinfizieren
    oder die Hände gründlich zu waschen. Die Möglichkeiten dafür stehen bereit.
  • Die Nutzung einer Toilettenanlage während der Einheiten ist gestattet, sollte
    aber nach Möglichkeit vermieden werden.

3. Organisatorische Maßnahmen

Abstand, Schutzmaske, Testung
  • Der Mindestabstand von 2 m wird durch optische Markierungen gekennzeichnet, um
    die Einhaltung des Abstands zu gewährleisten.
  • Der Unterricht wird so gestaltet, dass es zu keinem direkten Körperkontakt
    kommt.
  • Bei Übungen, bei denen die Kinder sich im Raum bewegen ist der MundNasenschutz (bei Kindern von 6 – 14 Jahre) bzw. eine FFP2 Maske (Jugendliche 15 –
    18 Jahre) zu tragen.
  • Bei Übungen, die am vorgebebenen Platz (Mindestabstand 2 m) stattfinden,
    kann die Maske vorübergehend abgenommen werden.
  • Zum Zwecke von Sicherungs- und Hilfestellungen darf der Mindestabstand von 2 m
    kurzfristig unterschritten werden. Der Unterrichtende trägt dabei eine FFP2 Maske.
  • Für Kinder und Jugendliche zwischen 11 und 18 Jahren gilt die Vorlage
    eines negativen Ergebnisses eines Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 (Abnahme darf nicht
    länger als 48 Stunden zurückliegen) oder Vorlage eines negativen Ergebnisses eines
    molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV2 (Abnahme darf nicht länger als 72
    Stunden zurückliegen)
    WICHTIG: Tests zur Eigenanwendung können nicht als Nachweis herangezogen
    werden. Dies umfasst auch die Covid-19-Antigen-Selbsttests, die in den Schulen
    zum Einsatz kommen.
  • Das Testergebnis ist beim Ankommen beim Veranstaltungsort der Kursleitung oder
    der Betreuungsperson vorzuweisen.
  • Für Kinder unter 6 Jahren gilt keine Maskenpflicht – weder im Innen- noch im
    Außenbereich.
  • Beim Betreten der Räumlichkeiten ist ein MNS bzw. eine FFP2 Maske gemäß den
    Vorschriften, die für das jeweilige Alter gelten, zu tragen.
  • Bei Kindern von 6 – 10 Jahren ist kein Nachweis eines negativen Testergebnisses
    notwendig!
Begleitpersonen
  • Die Begleitpersonen der Kinder und Jugendlichen werden darauf hingewiesen,
    die Verweildauer beim Bringen und Abholen auf ein Minimum zu beschränken und
    den Mindestabstand von 2 m zu allen TeilnehmerInnen unbedingt einzuhalten.
  • Die Begleitpersonen dürfen das Gebäude nicht betreten und werden gebeten die
    Kinder nur bis zum Eingang zu begleiten.
  • Die Erziehungsberechtigten stimmen bei der Anmeldung ihres Kindes zu, den
    Leitfaden der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit und das
    Präventionskonzept der Ballettschule Covalec & MOVE-Covalec aufmerksam gelesen
    zu haben und mit den Inhalten einverstanden zu sein.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei der An- und Abreise der Kinder auf die
    geltenden Vorschriften in Bezug auf Maske und Abstand geachtet werden muss.

4. Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2- Infektion
Verhalten im Verdachtsfall

  • Bei Infektionsverdacht ist ein Quarantäneraum verfügbar, in dem die betreffende
    Person untergebracht wird.
  • Zur Risikominimierung darf bis zum Eintreffen des Gesundheitspersonals niemand
    den Veranstaltungsort verlassen bzw. ist auch hier den ersten, telefonischen
    Anweisungen der Gesundheitsbehörde (BH, Magistrat, Amtsarzt / Amtsärztin) Folge
    zu leisten.
  • Die Verantwortlichen (Leitung bzw. Betreuungsperson) werden umgehend die
    Gesundheitsberatung unter 1450 anrufen, deren Vorgaben Folgeleisten sowie die
    örtlich zuständige Gesundheitsbehörde (BH, Magistrat, Amtsarzt / Amtsärztin)
    informieren.
  • Die Verantwortlichen (Leitung bzw. Betreuungsperson) informieren unverzüglich die
    Eltern / Erziehungsberechtigten des betroffenen Kindes.
  • Weitere Schritte werden von den örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden verfügt.
    Auch Testungen und ähnliche Maßnahmen erfolgen auf Anweisung der
    Gesundheitsbehörden. Diese verfügen auch, welche Personen zur weiteren
    Abklärung am Veranstaltungsort bleiben müssen.
  • Es wird dokumentiert, welche Personen Kontakt zur betroffenen Person haben bzw.
    hatten sowie Art des Kontaktes.
  • Sollte ein Erkrankungsfall bestätigt werden, erfolgen weitere Maßnahmen
    entsprechend den Anweisungen der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde.

5. Zusatzinformationen für einen reibungslosen Ablauf

  • Die verbindliche Anmeldung zu den Einheiten erfolgt via Anmeldeformular, das
    auf der Homepage www.covalec.at zu finden ist.
  • Für Fragen oder Informationen ist das Team der Ballettschule Covalec & MOVE-Covalec telefonisch unter 0699/19058004 (Beatrice-Maria Covalec-Simbürger), 0699/15064870 (Anna-Maria Covalec-Wurzer) oder 0699/15049422 (Natalie-Maria Covalec) oder per mail office@covalec.at erreichbar.
  • Die Gruppengröße und die Einteilung, erfolgt nach verschiedenen Kriterien, welche
    die Vorgaben, die die aktuelle Covid-19-Schutzmaßnahmen Verordnung vorgibt,
    berücksichtigt.
  • Bitte nicht früher als etwa 5 min vor Beginn am Veranstaltungsort
    ankommen, um den Wechsel auf den Parkplätzen und in der Garderobe problemlos
    zu gestalten.
  • Da zwischen den Einheiten die nötigen Hygienemaßnahmen durchgeführt
    werden, ist der Einlass der nächsten Gruppe erst möglich, sobald alle
    TeilnehmerInnen der vorherigen Gruppe das Gebäude verlassen haben.
  • Die TeilnehmerInnen und maximal 1 Begleitperson haben beim Ankommen und der
    Abholung MNS bzw. eine FFP2 Maske (bei Erwachsenen) zu tragen.
  • Der Aufenthalt von Begleitpersonen in der Garderobe oder dem Saal während
    der Einheiten ist nicht gestattet. Bitte während der Einheiten für telefonische
    Erreichbarkeit sorgen, um im Bedarfsfall rasch zum Veranstaltungsort zurückkehren
    zu können.
  • Bitte gleich in Freizeitbekleidung zu den Einheiten kommen!
  • Bei Krankheitssympthomen wie Schnupfen, Husten, Fieber, Abgeschlagenheit oä.
    bitte unbedingt von den Einheiten fernbleiben und telefonisch unter
    0699/19058004, 0699/15064870, 0699/15049422 Bescheid geben.

6. Ergänzung

  • Die vorgesehenen Maßnahmen stehen in Zusammenhang mit der jeweiligen
    epidemiologischen Entwicklung und werden gegebenenfalls entsprechend den
    jeweiligen aktuellen Verordnungen der Bundesregierung adaptiert.
  • Sollte es erneut zu einer Schließung kommen, pausiert der Unterricht und wird
    fortgesetzt, sobald es die Rahmenbedingungen wieder erlauben.
  • § 14 COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, Fassung vom 08.04.2021:
    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011470

10. April 2021

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