KIDS IN MOTION – JUGEND IN BEWEGUNG
Ein Gesundheitsförderungsprojekt für Kinder & Jugendliche – Körperliches, psychisches und soziales Wohlbefinden fördern
COVID-19-Präventionskonzept gem. § 14 (4) April 2021
Organisation Ballettschule Covalec & MOVE-Covalec
Kindern und Jugendlichen die Faszination des gefühlvollen ausdrucksvollen Tanzes vermitteln und dabei den gesundheitlichen und körperlichen Aspekt einbeziehen. Unter Berücksichtigung wichtiger pädagogischer Aspekte wird die körperliche und geistige Entwicklung der Kinder und Jugendlichen gefördert.
- besseren Zugang zu den eigenen Gefühlen finden
- Selbstbewusstsein und soziale Kompetenz steigern
- Fantasie und Kreativität fördern
- Kondition, Konzentration sowie Koordination steigern
- Respekt, Disziplin, Toleranz und Teamgeist
- Wissen über Gesundheit aufbauen
Kontakt
Ballettschule Covalec & MOVE-Covalec
office@covalec.at
MMag.a Beatrice-Maria Covalec-Simbürger
0699/19058004
Anna-Maria Covalec-Wurzer, BA
0699/15064870
Natalie-Maria Covalec
0699/15049422
1. Maßnahmen zur Schulung der Betreuerinnen und Betreuer
- Die Betreuungspersonen haben den Leitfaden für außerschulische Jugenderziehung
und Jugendarbeit und das Präventionskonzept der Ballettschule Covalec & MOVE-Covalec aufmerksam gelesen und die Inhalte wurden im Team besprochen. - Volljährige Betreuungspersonen müssen spätestens alle sieben Tage ein negatives
Ergebnis eines Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 bzw. eines molekularbiologischen Tests
auf SARS-CoV-2 dem Veranstalter vorlegen, oder sie müssen bei Kontakt mit
Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine FFP2-Maske
tragen. - Einem Nachweis über ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 sind eine ärztliche
Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung
erfolgte und zu diesem Zeitpunkt aktuell abgelaufene Infektion, ein Nachweis über
neutralisierende Antikörper für einen Zeitraum von drei Monaten, ein Nachweis nach
§ 4 Abs. 18 EpiG oder ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten
sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich an COVID-19 erkrankte
Person ausgestellt wurde, gleichzuhalten.
2. Spezifische Hygienemaßnahmen
- Kontaktflächen und verwendete Materialien werden regelmäßig gereinigt und
desinfiziert. - Der Raum wird nach jeder Einheit gelüftet.
- Jede TeilnehmerIn hat vor dem Betreten des Saals die Hände zu desinfizieren
oder die Hände gründlich zu waschen. Die Möglichkeiten dafür stehen bereit. - Die Nutzung einer Toilettenanlage während der Einheiten ist gestattet, sollte
aber nach Möglichkeit vermieden werden.
3. Organisatorische Maßnahmen
Abstand, Schutzmaske, Testung
- Der Mindestabstand von 2 m wird durch optische Markierungen gekennzeichnet, um
die Einhaltung des Abstands zu gewährleisten. - Der Unterricht wird so gestaltet, dass es zu keinem direkten Körperkontakt
kommt. - Bei Übungen, bei denen die Kinder sich im Raum bewegen ist der MundNasenschutz (bei Kindern von 6 – 14 Jahre) bzw. eine FFP2 Maske (Jugendliche 15 –
18 Jahre) zu tragen. - Bei Übungen, die am vorgebebenen Platz (Mindestabstand 2 m) stattfinden,
kann die Maske vorübergehend abgenommen werden. - Zum Zwecke von Sicherungs- und Hilfestellungen darf der Mindestabstand von 2 m
kurzfristig unterschritten werden. Der Unterrichtende trägt dabei eine FFP2 Maske. - Für Kinder und Jugendliche zwischen 11 und 18 Jahren gilt die Vorlage
eines negativen Ergebnisses eines Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 (Abnahme darf nicht
länger als 48 Stunden zurückliegen) oder Vorlage eines negativen Ergebnisses eines
molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV2 (Abnahme darf nicht länger als 72
Stunden zurückliegen)
WICHTIG: Tests zur Eigenanwendung können nicht als Nachweis herangezogen
werden. Dies umfasst auch die Covid-19-Antigen-Selbsttests, die in den Schulen
zum Einsatz kommen. - Das Testergebnis ist beim Ankommen beim Veranstaltungsort der Kursleitung oder
der Betreuungsperson vorzuweisen. - Für Kinder unter 6 Jahren gilt keine Maskenpflicht – weder im Innen- noch im
Außenbereich. - Beim Betreten der Räumlichkeiten ist ein MNS bzw. eine FFP2 Maske gemäß den
Vorschriften, die für das jeweilige Alter gelten, zu tragen. - Bei Kindern von 6 – 10 Jahren ist kein Nachweis eines negativen Testergebnisses
notwendig!
Begleitpersonen
- Die Begleitpersonen der Kinder und Jugendlichen werden darauf hingewiesen,
die Verweildauer beim Bringen und Abholen auf ein Minimum zu beschränken und
den Mindestabstand von 2 m zu allen TeilnehmerInnen unbedingt einzuhalten. - Die Begleitpersonen dürfen das Gebäude nicht betreten und werden gebeten die
Kinder nur bis zum Eingang zu begleiten. - Die Erziehungsberechtigten stimmen bei der Anmeldung ihres Kindes zu, den
Leitfaden der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit und das
Präventionskonzept der Ballettschule Covalec & MOVE-Covalec aufmerksam gelesen
zu haben und mit den Inhalten einverstanden zu sein. - Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei der An- und Abreise der Kinder auf die
geltenden Vorschriften in Bezug auf Maske und Abstand geachtet werden muss.
4. Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2- Infektion
Verhalten im Verdachtsfall
- Bei Infektionsverdacht ist ein Quarantäneraum verfügbar, in dem die betreffende
Person untergebracht wird. - Zur Risikominimierung darf bis zum Eintreffen des Gesundheitspersonals niemand
den Veranstaltungsort verlassen bzw. ist auch hier den ersten, telefonischen
Anweisungen der Gesundheitsbehörde (BH, Magistrat, Amtsarzt / Amtsärztin) Folge
zu leisten. - Die Verantwortlichen (Leitung bzw. Betreuungsperson) werden umgehend die
Gesundheitsberatung unter 1450 anrufen, deren Vorgaben Folgeleisten sowie die
örtlich zuständige Gesundheitsbehörde (BH, Magistrat, Amtsarzt / Amtsärztin)
informieren. - Die Verantwortlichen (Leitung bzw. Betreuungsperson) informieren unverzüglich die
Eltern / Erziehungsberechtigten des betroffenen Kindes. - Weitere Schritte werden von den örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden verfügt.
Auch Testungen und ähnliche Maßnahmen erfolgen auf Anweisung der
Gesundheitsbehörden. Diese verfügen auch, welche Personen zur weiteren
Abklärung am Veranstaltungsort bleiben müssen. - Es wird dokumentiert, welche Personen Kontakt zur betroffenen Person haben bzw.
hatten sowie Art des Kontaktes. - Sollte ein Erkrankungsfall bestätigt werden, erfolgen weitere Maßnahmen
entsprechend den Anweisungen der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde.
5. Zusatzinformationen für einen reibungslosen Ablauf
- Die verbindliche Anmeldung zu den Einheiten erfolgt via Anmeldeformular, das
auf der Homepage www.covalec.at zu finden ist. - Für Fragen oder Informationen ist das Team der Ballettschule Covalec & MOVE-Covalec telefonisch unter 0699/19058004 (Beatrice-Maria Covalec-Simbürger), 0699/15064870 (Anna-Maria Covalec-Wurzer) oder 0699/15049422 (Natalie-Maria Covalec) oder per mail office@covalec.at erreichbar.
- Die Gruppengröße und die Einteilung, erfolgt nach verschiedenen Kriterien, welche
die Vorgaben, die die aktuelle Covid-19-Schutzmaßnahmen Verordnung vorgibt,
berücksichtigt. - Bitte nicht früher als etwa 5 min vor Beginn am Veranstaltungsort
ankommen, um den Wechsel auf den Parkplätzen und in der Garderobe problemlos
zu gestalten. - Da zwischen den Einheiten die nötigen Hygienemaßnahmen durchgeführt
werden, ist der Einlass der nächsten Gruppe erst möglich, sobald alle
TeilnehmerInnen der vorherigen Gruppe das Gebäude verlassen haben. - Die TeilnehmerInnen und maximal 1 Begleitperson haben beim Ankommen und der
Abholung MNS bzw. eine FFP2 Maske (bei Erwachsenen) zu tragen. - Der Aufenthalt von Begleitpersonen in der Garderobe oder dem Saal während
der Einheiten ist nicht gestattet. Bitte während der Einheiten für telefonische
Erreichbarkeit sorgen, um im Bedarfsfall rasch zum Veranstaltungsort zurückkehren
zu können. - Bitte gleich in Freizeitbekleidung zu den Einheiten kommen!
- Bei Krankheitssympthomen wie Schnupfen, Husten, Fieber, Abgeschlagenheit oä.
bitte unbedingt von den Einheiten fernbleiben und telefonisch unter
0699/19058004, 0699/15064870, 0699/15049422 Bescheid geben.
6. Ergänzung
- Die vorgesehenen Maßnahmen stehen in Zusammenhang mit der jeweiligen
epidemiologischen Entwicklung und werden gegebenenfalls entsprechend den
jeweiligen aktuellen Verordnungen der Bundesregierung adaptiert. - Sollte es erneut zu einer Schließung kommen, pausiert der Unterricht und wird
fortgesetzt, sobald es die Rahmenbedingungen wieder erlauben. - § 14 COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, Fassung vom 08.04.2021:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011470
10. April 2021